Wann: Dienstag, 7. Oktober, 19 Uhr
Wo: NS-Dokumentationszentrum, Appellhofplatz 23-25, Köln
Vortrag von Dr. Barbara Manthe
Während des Zweiten Weltkrieges veränderten die Nationalsozialisten das Rechtssystem der von ihnen besetzten europäischen Länder. Sie erließen neue Gesetze, richteten Besatzungsgerichte ein und brachten deutsche Juristen – Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte – an die jeweiligen Gerichte. Als Beamte der Zivilverwaltung schufen diese den organisatorischen Rahmen für die Herrschaftssicherung der nationalsozialistischen Okkupation.
Auch Richter aus dem Kölner Oberlandesgerichtsbezirk waren an solchen Gerichten tätig. Exemplarisch untersucht der Vortrag Richter aus dem Kölner Bezirk, die in das „Generalgouvernement“, einem Teil des besetzten Polens, abgeordnet waren. Er erläutert einen Aspekt richterlicher Tätigkeit im „Generalgouvernement“, nämlich Entscheidungen in Sorgerechtsfällen bei deutsch-polnischen Kindern, sogenannter Mischlingskinder. Der Vortrag geht auch auf den beruflichen und privaten Alltag der Richter ein. Im besetzten Polen hatten sich die Okkupanten mit umfassenden Privilegien ausgestattet und herrschten mit vielfältigen Repressionsinstrumentarien, wobei Deutsche und Polen auch rechtlich strikt getrennt waren.
Dr. Barbara Manthe, Historikerin und Referentin in der politischen Bildung. Ihre Dissertation verfasste sie über den beruflichen und privaten Alltag von Richtern des Oberlandesgerichtsbezirks Köln während des Zweiten Weltkrieges.
Eintritt: 4,50 Euro, erm. 2 Euro
Kriegsbeginn 1939: Eine Veranstaltungsreihe des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln und des Generalkonsulats der Republik Polen in Köln