Presseerklärung für eine dauerhafte Förderung von Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus

Anläßlich der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) eine Presseerklärung veröffentlicht. In ihr setzen sie sich für eine dauerhafte Förderung von Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus und Rassismus durch die Bundesregierung ein.

Aufruf: Keine Blockade der Zivilgesellschaft beim Engagement gegen Rechts

Seit 1990 sind über 150 Todesopfer rechter und rassistischer Gewalt in Deutschland zu beklagen. Darüber hinaus registrieren Opferberatungseinrichtungen jeden Tag mindestens zwei rechte Gewaltstraftaten in Deutschland.
Diese Zahlen sowie die Opfer des NSU-Terrors belegen die tödliche Dimension von Rechtsextremismus und Rassismus und stellen unsere Präventionsarchitektur sowie die demokratische Gesellschaft vor große zukünftige Herausforderungen. Auch menschenverachtende Einstellungen sind in allen gesellschaftlichen Bereichen erschreckend weit verbreitet. Dies belegen die Ergebnisse der unterschiedlichen Einstellungsstudien von Heitmeyer, Brähler-Decker bis hin zu den Erkenntnissen des Antisemitismusberichts des Bundes und des „Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“. Diese erschreckenden Tatsachen wurden von allen Parteien im deutschen Bundestag in der Debatte um den Abschlussbericht des NSU Untersuchungsausschuss bestätigt. Auch die zukünftige Bundesregierung muss die von Frau Merkel in der letzten Bundestagssitzung vor den Wahlen gemachte Zusage, alle Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses umzusetzen, einhalten.

Die Studien sowie der NSU Bericht machen deutlich:
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) muss weiterhin professionell und endlich mit einer deutlich höheren finanziellen Ausstattung entgegengetreten werden.
Die augenblickliche Projektitis ist nicht verlässlich und verschlingt Zeit und Ressourcen und belässt zu jedem Jahresende die Projekte in existentieller Ungewissheit.
„Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieförderung auf Bundesebene ist verfassungsrechtlich möglich.“ Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis (HU Berlin) und Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit (TU Dortmund) im Auftrag von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Verbänden und Gewerkschaften erstellt haben und das im März 2013 veröffentlicht wurde. Das Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ), wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Möglich wäre laut den Gutachtern ein klar gesetzlich abgegrenzter Auftrag des Deutschen Bundestages (Gesetz), der die Förderung der Vielfalt der zivilgesellschaftlichen Arbeitsansätze verstetigt.

Deshalb fordern wir – neben der dringend notwendigen Verdopplung der Mittel – die Aufnahme eines solchen Gesetzesvorhabens in die Koalitionsverhandlungen mit dem Ziel Opferberatung, mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Projekte gegen rechtsextreme Einstellungen sowie Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in allen Bundesländern auszubauen und dauerhaft zu fördern!!!“

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