Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) fordert die Bundeskanzlerin auf, sich bei den Angehörigen der Todesopfer der neonazistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ sowie den überlebenden Opfern der Nagelbombenanschläge in Köln für das komplette Versagen der Ermittlungsbehörden zu entschuldigen. „Unser Mitgefühl gehört den Opfern und ihren Angehörigen“, erklärten Sabine Seyb von der Opferberatung Reach Out und Pascal Begrich von Miteinander e.V. für die BAGD in Berlin. „Eine derartige Entschuldigung würde deutlich machen, dass das jahrelange Leiden der Familien endlich wahrgenommen wird.“ Hier müsse sich die Bundeskanzlerin an der norwegischen Regierung und deren Reaktion auf die Attentate in Oslo und Utoya orientieren. „Neonazistische Gewalt und Terror basieren auf einer Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Die Bundesregierung muss jetzt deutlich machen, dass alle Menschen unabhängig von Hautfarbe und Herkunft geschützt werden.“
Zugleich kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft die bisherigen Entpolitisierung und Verharmlosung staatlicher Behörden und politisch Verantwortlicher in Bezug auf rechte Gewalttaten. „Opferberatungsprojekte kritisieren seit Jahren, dass insbesondere rassistische Tatmotive von Ermittlungsbehörden nicht erkannt oder ernst genommen werden. „Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Entschlossenheit und Brutalität rechter, rassistischer und antisemitischer Täter_innen nicht länger zu verharmlosen,“ so Seybt. Begrich warnte davor, dass die Vorstufen zu organisiertem Neonaziterror flächdendeckend nicht ernst genommen würden. „Wir erleben sowohl in Ost- und Westdeutschland eine Zunahme von Brandanschlägen und gezielten Angriffen auf so genannte „politische Gegner“ durch organisierte Neonazis wie gerade in Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen,“ so Begrich. „Nicht nur wir wissen, dass die Neonazibewegung den Tod von ihren Opfern billigend in Kauf nimmt.“ Bislang jedoch würden die Behörden die Bedrohung verharmlosen.
Die Bundesregierung und CDU-geführte Landesregierungen wie in Sachsen verschwendeten viel Zeit und Energie darauf, die Projekte gegen Rechtsextremismus dazu zu zwingen, eine so genannte „Extremismusklausel“ zu unterschreiben. „„Statt der Arbeit gegen Rechts von staatlicher Seite mit Misstrauen und Kontrolle zu begegnen, sollten die Expertise und Erfahrungen gefördert und unterstützt werden.“ Im Gegensatz zu den Geheimdiensten „stellen wir unsere Analysen der rechtsextremen Gefahr öffentlich zur Verfügung,“ so Begrich.