„Kriminelle Vereinigung“: Urteile gegen Neonazis des „Freundeskreis Rade“

Erstmals wurde in Nordrhein-Westfalen eine Neonazi-Kameradschaft als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft. Das Landgericht Köln sah es am Montag als erwiesen an, dass sechs Neonazis aus dem oberbergischen Radevormwald mit dem „Freundeskreis Rade“ eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet hatten. Sie wurden deshalb und wegen weiterer Straftaten wie gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu Haftstrafen zwischen neun Monaten und zweieinhalb Jahren verurteilt. Alle Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, nur der einschlägig vorbelastete Rädelsführer Jonas R. muss, sollte das Urteil rechtskräftig werden, in Haft. Der 21-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen einen minderjährigen Angeklagten war bereits im Laufe des Prozesses eingestellt worden.

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