Anfang Juni stellten die CDU- und FDP-Fraktion im Landtag einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Antisemitismus zielgerichtet bekämpfen“ (Drucksache 17/14069, hier nachzulesen). Der Fachstelle [m²] wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit eingeräumt, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, die im Folgenden nachgelesen werden kann:
Stellungnahme der Fachstelle [m²] als Sachverständige im schriftlichen Anhörungsverfahren zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP (LT-Drs. 17/14069) „Antisemitismus zielgerichtet bekämpfen“
[Als PDF-Version hier nachlesbar]
Mit ihrem gemeinsamen Antrag zielen die Fraktionen der CDU und der FDP darauf ab, Antisemitismus „zielgerichtet [zu] bekämpfen“. Die antragstellenden Parteien fokussieren insbesondere auf Veränderungen in den Bereichen Polizei und Justiz. Im Folgenden möchten wir zunächst einige globalere Reflexionen zum Problemkomplex „Antisemitismusbekämpfung“ in den Mittelpunkt stellen, bevor wir ausführen, weshalb eine antisemitismuskritische Schwerpunktsetzung in der Ausbildung weiterer (gesellschaftlicher) Instanzen – neben den Bereichen Justiz und Polizei –, insbesondere im Bildungssektor, von besonderer Bedeutung ist.
Wie im Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion beschrieben, stellt Antisemitismus in der gesamten bundesrepublikanischen Gesellschaft ein virulentes Problem dar. Antisemitismus ist nicht nur ein Phänomen, das allein in bestimmten Milieus auftritt. Er ist auch nicht ausschließlich ein Problem unter vermeintlichen oder tatsächlichen Muslim*innen, wie dies u. a. in sogenannten rechtspopulistischen Zusammenhängen behauptet und diskursiv mit dem Begriff „importierter Antisemitismus“ besetzt wird. Hierbei wird letztlich wiederkehrend erkennbar, dass nicht das Engagement gegen Antisemitismus politisches Kernanliegen darstellt, sondern ein Abarbeiten am „Feindbild Islam“. Weiterlesen →