Schuldspruch im Fall Bähner

Der Artikel wurde erstmals am 14.02.2022 auf der neuen Seite der mbr Köln veröffentlicht.

Der Prozess gegen Hans-Josef Bähner endete am Montag, den 10. Januar 2022, mit einem Schuldspruch. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 72-jährige Bähner am Abend des 29. Dezembers 2019 eine Gruppe Jugendlicher rassistisch beleidigt und den damals 20-jährigen Krys M. aus nächster Nähe angeschossen hat. Die abgefeuerte Waffe befand sich illegal in Bähners Besitz.

Was ist überhaupt passiert?

Krys M. verbrachte den Abend des 29. Dezembers 2019 mit drei Freunden am Rheinufer in Porz, ganz in der Nähe des Wohnhauses von Hans-Josef Bähner. Letzterer war zu dem Zeitpunkt noch CDU-Mitglied der Bezirksvertretung Porz. Bähner fühlte sich nach Eigenangaben durch die Jugendlichen gestört, ging vor die Tür und drohte damit, die Polizei zu rufen. In einem kurzen Wortwechsel beleidigte er die vier Jugendlichen zuerst rassistisch, dann schoss er mit einer nicht angemeldeten halbautomatischen Pistole aus maximal fünf Zentimetern Entfernung auf Krys M. Der Schuss war, wie ein Gerichtsmediziner im Laufe des Prozesses aussagte, potenziell tödlich. Auch mehr als zwei Jahre später leidet M. noch unter körperlichen Schmerzen und psychischen Folgeschäden. Bähner wurde in Folge des Schusses nur vorübergehend festgenommen. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden noch weitere Waffen – welche sich teilweise ebenfalls illegal in Besitz des ‚Sportschützen‘ befanden – sowie 80 Kilogramm unsachgemäß gelagerte Munition gefunden.

Problematische Berichterstattung

Die Polizei konzentrierte sich in ihren Vernehmungen vorerst ausschließlich auf die Schussabgabe – obwohl Krys M. im Krankenhaus schon von den rassistischen Beleidigungen berichtete. Nachdem in der medialen Öffentlichkeit durch Thematisierung der Social Media Aktivitäten Bähners kurzzeitig auch die rassistische Ebene des Falls präsent war, schrieb die Lokalpresse später bloß vom „Schuss von Porz“ und Krys M. wurde teilweise als „polizeibekannt“ betitelt. Hierdurch wurde er als Betroffener diskreditiert, da nicht erwähnt wurde, dass er auch in diesen Fällen Geschädigter war. Erst nachdem er und ein anderer Zeuge sich aus Eigeninitiative beim WDR und dem Kölner Stadt-Anzeiger meldeten, wurde der rassistische Aspekt des Vorfalls eingehend thematisiert. Es schien, als würden die staatlichen Institutionen erst hierdurch – und das weitere Aufgreifen dieser Aspekte durch andere Medien – reagieren. Die Ermittlungen wurden aufgrund des ideologisch zugrundeliegenden Motivs an den Staatsschutz verwiesen.

Schon zuvor engagierte Bähner die Kanzlei des damaligen WerteUnion-Sprechers Ralf Höcker, um zu verhindern, dass sein Name publik wurde. Weder Bähner noch seine Partei äußerten sich bis dahin zu der Tat. Höcker verschickte „Drohschreiben“ an sämtliche Redaktionen und andere Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Der Anwalt bezeichnete die Berichterstattung als „wildgewordenen Twitter-Lynchmob“. Erst als sich der Generalsekretär der CDU, Paul Ziemak, per Twitter als erster seiner Partei äußerte und den Namen Bähner erwähnte, erschien auch eine Pressemitteilung der lokalen CDU. Ab dem Zeitpunkt nannten auch erste Medien den Namen Bähner und recherchierten weiter. Insbesondere seine Aktivitäten in den Sozialen Medien gerieten hier in den Fokus. Denn diese konnten deutliche Hinweise auf die rassistische und extrem rechte Einstellung Bähners geben.

Nachdem Bähner sein Mandat vorerst nur ruhen lassen wollte, trat er Ende Januar 2020 dann doch von allen Ämtern zurück – angeblich aber nur zum Schutz seiner Frau. Er wolle dies keineswegs als Schuldeingeständnis verstanden wissen, stattdessen sei sein Rücktritt bloß Ergebnis eines „Kesseltreibens“ und einer „rechtsstaatlichen Hatz“ gegen ihn.

Aggressive Verteidigungsstrategie

Ende Mai 2020 wurde wegen der besonderen Schwere des Falls vor der Großen Strafkammer Anklage erhoben. Allerdings dauerte es noch einige Zeit, bis der Prozess tatsächlich begann. Wegen der Covid-19-Pandemie und der angeblich fehlenden Dringlichkeit des Verfahrens wurde der Prozess auf vorerst unbestimmte Zeit verschoben. Zu Prozessbeginn zeigte sich dann, dass die verstrichene Zeit keinesfalls zu einem Umdenken oder zu einer Schuldeinsicht Bähners geführt hatte. Ganz im Gegenteil inszenierte er sich hier erneut als das eigentliche Opfer. Die durch seinen Anwalt verlesene Erklärung blieb auch die einzige Äußerung von Bähner über den gesamten Prozess: Er sei an dem betreffenden Abend nur mit seinem Hund spazieren gegangen und habe der Gruppe seine Hilfe anbieten wollen. Die Waffe habe er nur aus Angst wegen vorheriger Vorfälle bei sich getragen. Da er aus der Gruppe heraus geschlagen worden sei, habe er einen Warnschuss abgeben wollen. Dieser habe Krys M. nur getroffen, da jemand aus der Gruppe Bähners Arm weggeschlagen habe. Auch wenn er hinsichtlich der Asylpolitik der CDU durchaus besorgt sei, wäre ihm jegliche „fremdenfeindliche“ Gesinnung absolut fern. Sein bis 2018 genutztes FacebookProfil spricht jedoch eine andere Sprache: Hier teilte Bähner beispielsweise Beiträge extrem rechter Blogs, nahm Bezug zu antisemitischen Verschwörungsmythen und hinterließ einschlägige Kommentare gegen vermeintliche „Linksfaschisten“ oder die „EUdSSR“.

Dies änderte nichts an der Strategie der Verteidigung Bähners, die ausgesprochen aggressiv versuchte, die Glaubwürdigkeit der Betroffenen infrage zu stellen. Im Zeugenstand wurden die Betroffenen in eine Art Kreuzverhör genommen. Hier sollten sie sich beispielsweise dafür rechtfertigen, dass sie im Internet einer Initiative zur Aufklärung des Falls („Tatort Porz“) folgten. Krys M. musste sich darüber hinaus von Bähners Anwalt Mutlu Günal anhören „ein Hochstapler und ein Lügner“ zu sein. Unsicherheiten bezüglich der genauen Beschimpfungen Bähners (die bereits über zwei Jahre zurücklagen) nahm Günal als Indiz dafür, dass sie frei erfunden seien. Dass die Betroffenen erst zwei Wochen später gegenüber der Presse von den rassistischen Beleidigungen erzählten, wertete er als Hinweise auf eine nachträgliche Absprache. Dabei ließ sich die Konzentration auf den Schuss und die damit einhergehende Vernachlässigung des rassistischen Hintergrunds auf das problematische Ermittlungsvorgehen der Polizei zurückführen. Dies merkte auch Staatsanwalt Sinan Sengöz an. Sengöz wurde von Bähners Verteidigung auf ähnliche Weise adressiert: Er sei aufgrund seines eigenen Migrationshintergrundes voreingenommen und daher auf die Betroffenen „hereingefallen“. Das Gericht bot indes den scharfen Angriffen auf die Betroffenen keinen Einhalt.

In den Zeugenvernehmungen der Jugendlichen stellten diese immer wieder Rassismus als Tatmotiv heraus und fanden treffende Worte zu der Tat. So betonte einer von ihnen, dass er gesehen habe, dass Bähner etwas Waffenähnliches in der Hand gehalten habe. Aber er habe nicht verstehen können, warum Bähner eine Waffe haben solle, Waffen seien in Deutschland immerhin nicht leicht zugänglich. Weiter betont der Zeuge, dass er nicht glaube, dass Bähner einen Warnschuss abgehen wolle. Denn diese gebe man in die Luft ab und nicht auf die Beteiligten.

Schuldspruch ändert nichts an Grundproblem

Die Strategie der Verteidigung von Bähner ging letztendlich aber nicht auf. Hans-Josef Bähner wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Ralph Ernst folgte damit weitgehend der Staatsanwaltschaft und betonte, dass es keinerlei Anzeichen für eine Absprache der Zeugen gebe. Indem im Urteil unter anderem ein „fremdenfeindliches“ Motiv als strafverschärfend genannt ist, wurde die rassistische Ebene der Tat anerkannt. Bähners Anwälte zeigten sich empört und kündigten an in Revision gehen zu wollen.

An dem gesamten Fall wird erneut deutlich, dass Rassismus ein strukturelles Problem ist, das alle Ebenen der Gesellschaft einschließlich ihrer Institutionen betrifft. Rassismus wird geleugnet, verharmlost und kleingeredet und das, obwohl er – wie in diesem Fall einmal mehr deutlich wurde – potenziell tödlich ist. (js)

Eine kritische Begleitung des Prozesses mit ausführlichen Berichten der einzelnen Verhandlungstage findet sich unter https://tatort-porz.org/prozessbeobachtung/.

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.