Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. An diesem Tag wurde im Jahr 1949 das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Im Grundgesetz sind die Grundrechte im ersten Abschnitt verbürgt. Im Artikel 3 heißt es dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Vor dem Hintergrund der weltweiten Anti-Rassismus-Debatte nahm im Jahr 2020 die Forderung, den Begriff „Rasse“ zu streichen an Fahrt auf.
Der Begriff kam 1949 in die Verfassung um sich vom nationalsozialistischem Rassenwahn abzugrenzen. Dennoch transportiert er in dieser Form die Vorstellung, dass es so etwas wie „Rassen“ tatsächlich gebe. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Felix Klein, betonte gegenüber der Funke Mediengruppe, dass „Rasse“ ein soziales Konstrukt sei, „das geradezu darauf ausgelegt ist, Menschen abzuwerten und zu diskriminieren.“ Dennoch taten sich viele schwer mit einer Änderung. „Leider ist festzustellen, dass es sehr schwer ist für viele, das Thema anzunehmen, weil sie sich gar nicht vorstellen können, wie wichtig das für die Betroffenen ist. Ich persönlich finde es wichtig, dass wir den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz streichen!“, so der Schwarze Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby 2020 in einem Interview mit der Deutschen Welle. Die Bundesregierung hat sich im März 2021 auf einen Ersatz im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll künftig in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ stehen. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob diese erreicht wird, ist unklar.
Wie auch immer die endgültige Formulierung lauten wird, ist die Debatte darum ein wichtiger Schritt für alle, die sich – wie die Mobile Beratung – für ein diskriminierungsfreies Miteinander engagieren.
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