Wehrhahn-Prozess: Mobile Beratung weiterhin von Schuld des Angeklagten überzeugt

Mit Beschluss vom 17.05.2018 hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Haftbefehl gegen den Angeklagten Ralf S. aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der Hauptverhandlung sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Die Prozessbeobachtung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus war an jedem der Prozesstage anwesend und berichtete (mobile-beratung-nrw.de/wehrhahn-prozess).

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft ist auch für die Mobile Beratung überraschend: „Sogar ein Freispruch ist jetzt denkbar. Ralf S. hat im Verlaufe des Prozesses versucht, sich als harmlosen Spinner darzustellen. Es sieht fast so aus, als könnte er damit durchkommen.“

Ohne die juristische Einschätzung der Strafkammer bewerten zu wollen, schätzt die Mobile Beratung ein: „Nach den bisherigen Erkenntnisse, gehen wir weiterhin von der Täterschaft des Angeklagten aus. Der Wehrhahn-Anschlag ist ohne eine Beteiligung von Ralf S. nicht denkbar. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft zeichnet ein deutliches Bild“, erklärt Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus. „Die jetzige schwierige Lage ist nicht unwesentlich auf die gravierenden Ermittlungsfehler im Jahr 2000 zurückzuführen“, kritisiert Schumacher abschließend.

Die Hauptverhandlung wird am 5. Juni 2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt werden.

Für Nachfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Dominik Schumacher
Bendahler Str. 29, 42285 Wuppertal
Fon: 0202-563 2809
Fax: 0202-563 8178
Mail: Dominik.Schumacher@initiative.wuppertal.de

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