Schöffenwahl in NRW – Opferberatungsstelle fordert gründliche Überprüfung von Bewerber*innen auf das Laienrichteramt

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der Opferberatung Rheinland vom 06.04.2018:

In Deutschland werden aktuell tausende Schöff*innen, also Laienrichter*innen, die je nach Verfahren gemeinsam mit einem oder mehreren hauptamtlichen Richter*innen tätig sind, gesucht.

Aus diesem Anlass rufen rechte Gruppierungen und Parteien ihre Mitglieder auf, sich als Schöff*innen zu bewerben. Es steht zu befürchten, dass hierdurch gezielt Einfluss auf Strafprozesse genommen wird und rechte Laienrichter*innen Zugang zu sensiblen, personenbezogenen Daten politischer Gegner*innen, erhalten.

Mit dieser Sorge steht die Opferberatung Rheinland (OBR) nicht alleine da [1]. Gegenüber der Rheinischen Post vom 05.03.2018 äußerte sich Ursula Sens, Vorsitzende des Landesverbands ehrenamtlicher Richter in NRW, dass sie keine Chance für eine solche Kampagne sehe. Sie begründete dies mit dem Verweis darauf, dass es solche Aufrufe früher schon ohne größere Auswirkung gegeben habe [2].

Die Opferberatung Rheinland warnt vor einer Verharmlosung dieser Aufrufe. Zwar gibt es bei der Auswahl der Schöff*innen durchaus Kontrollinstanzen von Kommunalverwaltungen bis hin zu den Wahlausschüssen der jeweiligen Gerichte. Doch reicht dies nicht immer aus. So werden zwar polizeiliche Führungszeugnisse der Bewerber*innen verlangt, es wird allerdings keine Überprüfung der Personen hinsichtlich rassistischer und anderer gruppenfeindlicher Äußerungen im Netz vorgenommen. Dies ist aus Sicht der OBR jedoch dringend notwendig.

Gerade Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben nicht selten bereits ein geringeres Vertrauen gegenüber staatlichen Institutionen wie der Polizei oder den Gerichten, sei es aufgrund früherer negativer Erfahrungen durch eine Bagatellisierung ihrer Gewalterfahrung oder durch den Umstand, dass die Opferperspektive in Gerichtsverhandlungen häufig zu wenig Berücksichtigung findet.

„Schöffengerichtsverfahren sind in unseren Beratungsfällen keine Seltenheit. Wenn Menschen mit rechten und rassistischen Einstellungen als Schöffen vermehrt Einfluss auf Gerichtsverfahren zu  rechts oder rassistisch motivierten Angriffen nehmen können, wird unserer Erwartung nach das Vertrauen Betroffener in den Rechtsstaat weiter sinken. Daher rufen wir dazu auf, solche Aufrufe ernst zu nehmen und Bewerber*innen unabhängig vom Parteibuch genau auf rassistische oder menschenverachtende Äußerungen zu prüfen“, so Johannes Gleitz von der OBR.

Kontakt: Opferberatung Rheinland
Volmerswerther Straße 20, 40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 15 92 55 – 64
info@opferberatung-rheinland.de,
www.opferberatung-rheinland.de

Die Pressemitteilung als PDF gibt es hier

[1] Siehe dazu Stern.de vom 28.02.2018: www.stern.de/politik/deutschland/schoeffenwahl–wie-afd-und-npd-ihre-anhaenger-zu-richtern-machen-wollen-7878050.html
Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 22.02.2018: www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/brandenburg-gruene-befuerchten-unterwanderung-des-schoeffenamtes.html
detektor.fm vom 06.03.2018: https://detektor.fm/gesellschaft/amtszeit-schoeffen

[2] Siehe dazu Rheinische Post vom 05.03.2018:
www.rp-online.de/nrw/panorama/schoeffenwahl-wie-die-staedte-in-nrw-rechte-laien-richter-verhindern-wollen-aid-1.7431429

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.