Ein Brandanschlag aus „Angst vor Flüchtlingen“

Gewalt gegen Geflüchtete oder gegen Unterkünfte nimmt zu. Das bestätigen auch die Zahlen der Landesregierung NRW. Am 4. Oktober gab es einen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Altena (bei Lüdenscheid). Wir dokumentieren hierzu eine Pressemitteilung unserer Kollegen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Arnsberg:

Am 4. Oktober in Altena wurde in einer bewohnten Asylunterkunft mittels Brandbeschleuniger ein Feuer gelegt. Die beiden Täter kappten zudem die Telefonleitung des Hauses. Glücklicherweise konnte der Schwelbrand rechtzeitig durch aufmerksame Nachbarn entdeckt werden. Auch dass der Staatsschutz die Täter so rasch ermitteln konnte, ist bemerkenswert.

Dennoch muss die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus an dieser Stelle ihre Irritation und ihr Erschrecken darüber ausdrücken, dass der sorgfältig vorbereitete Brandanschlag nicht als versuchter Mord, sondern lediglich als Sachbeschädigung gewertet wird und die Täter deshalb auf freien Fuß gesetzt wurden. Es macht den Eindruck, dass die von den Tätern geäußerte „Angst vor Flüchtlingen“ oder „Verärgerung über den Einzug von Flüchtlingen“ eine Rechtfertigung für solch eine kaltblütige Tat sein kann. Es ist übrigens der erste Brandanschlag auf eine „bewohnte Flüchtlingsunterkunft“ im Regierungsbezirk Arnsberg!

Da der Haupttäter bereits vor der Tat bei Facebook eindeutig rassistische und verschwörungstheoretische Seiten wie „Aufwachen Deutschland“, Hogesa—Aufruf „Deutschland steh auf“ für eine Demo in Berlin und den Rechtsrock-Musikverlag „Rocknord“ geliket hat, ist die politische Einstellung und Motivation des Täters aus unserer Sicht unzweifelhaft. Es stellt sich uns die Frage, ob rechts-motivierte Selbstjustiz nur dann als solche anerkannt wird, wenn eine Mitgliedszugehörigkeit zur extrem rechten Szene vorliegt oder ob auch eindeutig öffentliche national-chauvinistische, fremdenfeindliche und rechtsextreme Sympathieäußerungen im Internet genauso in der Tatbewertung als politisch einzuordnen sind.

Aus unserer Erfahrung ist es wichtig, dass rechtspolitisch motivierte Kriminalität auch als solche verfolgt werden muss. Das heißt, wenn der „fremdenfeindliche Hintergrund“ berücksichtigt wird, können die Täter einer gerechten Strafe zugeführt und mögliche Nachahmer abgeschreckt werden. Zustände wie in Meißen oder in Heidenau gilt es in NRW im Ansatz zu verhindern!

Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den rassistischen Hintergrund dieser Straftat in ihrer Bewertung einbeziehen wird, zumal Tote in Kauf genommen wurden. Andere Staatsanwaltschaften haben vergleichbare Straftaten wie z.B. in Salzhemmendorf oder in Rostock als versuchten Mord eingeordnet. Wir wollen nicht den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgreifen, aber alles andere wäre kaum nachvollziehbar.

Aus unserer Arbeit wissen wir, dass es wichtig ist, dass die Zivilgesellschaft mit Initiativen für Geflüchtete und Bündnisse gegen rechts, Sport-, Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Parteien und Kommunen sowie die Strafverfolgungsbehörden gut zusammen arbeiten. Nur dann lässt sich unsere Demokratie mit ihren Grundwerten wehrhaft verteidigen. Gerne bieten wir dazu der Zivilgesellschaft und der Politik in Altena sowie im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg unsere Beratung und Unterstützung an. 

Gez. Dieter Frohloff, Referent,
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Arnsberg

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