Positive Sozialprognose ermöglicht Neonazi eine Bewährungsstrafe

Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat am 30. Juli 2015 den Neonazi und Musiker Timm M. wegen Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In dem Prozess ging es um eine Attacke auf die Bar „Hotel Lux“ in der Pontstraße und um eine bedrohliche Situation im Büro der Piraten-Partei am Hirschgraben.

M., Sohn eines bekannten Neonazi-Kaders aus Nordrhein-Westfalen und einer zeitweise in Hessen und nunmehr in Ostdeutschland lebenden Neonazi-Aktivistin, war jahrelang im engsten Umfeld der unterdessen verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) aktiv. M. fungiert sporadisch als Liedermacher und Musiker der Szene, zudem unterstützt er den HipHop-Musiker „MaKss Damage“. So fungierte der 32-Jährige etwa Ende 2014 in einem in Aachen-Brand aufgenommenen Videoclip des braunen Rappers aus Bonn in herausragender Position als Statist. Im März 2014 trat M. auch als Paroleneinpeitscher am Lautsprecherwagen eines Neonazi-Aufmarsches in Aachen in Erscheinung.

Angeklagt war der 32-Jährige, weil er im Januar 2014 mit einem Pflasterstein eine Scheibe an einer kurz vor der Eröffnung stehenden Bar in der Pontstraße eingeworfen haben soll. Der Betreiber stammt aus Russland, der sich selbst ironisch als „KGB-Bar“ bezeichnende Club heißt „Hotel Lux“ und spielt überzeichnet mit teils traditionell kommunistisch und sowjetisch geprägter Symbolik. Als der Betreiber M. nach dem Steinwurf verfolgte und ihn stellen wollte, soll der 32-Jährige diesen zudem mit einem Teppichmesser bedroht haben, das er als Lagerarbeiter mitführte.

In den Jahren 2012 und 2013 waren auch die Piraten-Partei in Aachen und deren Büro am Hirschgraben ein Ziel von Neonazi-Attacken oder bedrohlichen Situationen. Im April 2013 soll M. bei einer solchen Aktion einer Gruppe von drei Neonazis angehört haben, die ein antifaschistisches Plakat und ebensolche Flyer im Büro der Piraten-Partei gestohlen, teils zerstört und in einen nahegelegenen Mülleimer geworfen haben sollen.

Letztgenannte Tat konnte M. nicht nachgewiesen werden. Bei dem Vorfall mit der Scheibe und dem Messer zeigte er sich geständig, bestritt jedoch, dass er den Betreiber der Bar habe verletzen wollen, obschon er mit dem Messer vor dem Gesicht des Mannes aggressiv herumgefuchtelt und ausgeholt haben soll. Zur Tatzeit stand M. unter Bewährung, die Tat selbst sei aus einer privaten Frustsituation heraus geschehen, hieß es. Das Gericht schloss aus, dass es sich um eine politisch motivierte Tat gehandelt haben könnte und befand, dass M. bei dieser Tat teilweise vermindert schuldfähig gewesen sei.

Trotz erheblicher strafrechtlicher Vorbelastungen, darunter Auffälligkeiten wegen Diebstahls, Körperverletzung, Betrugs, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichung von Leistungen, sah das Amtsgericht angesichts eines Lebenswandels eine positive Sozialprognose. Es verurteilte M. zu vier Monaten Haft, ausgesetzt drei Jahre zur Bewährung unter der Auflage, dass er den im „Hotel Lux“ entstandenen Schaden von fast 700 Euro begleichen muss. Das Urteil ist rechtskräftig. (mik)

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