Veranstaltung: Der NSU und der Verassungsschutz

Mittwoch, 31. Oktober 2012, 19.30 – 21.30
Aula im Hauptgebäude, Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

Referenten:
Dr. Eva Högl, MdB
Sprecherin der SPD-Bundesfraktion im Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe NSU“
Hans Leyendecker, Journalist der Süddeutschen Zeitung

Die rechtsextreme-terroristische Vereinigung NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) wird verdächtigt, die Neonazi-Mordserie in den Jahren 2000 – 2006 an ausländischen Gewerbetreibenden, das Nagelbomben-Attentat in Köln im Jahre 2004 sowie den Polizistenmord in Heilbronn im Jahre 2007 begangen zu haben. Bei einem Polizeieinsatz im November 2011 kamen die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben. Ein weiteres NSU-Mitglied Beate Zschäpe stellte sich Tage später der Polizei. Das Terror-Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe steht somit im Verdacht, mehr als zehn Jahre ungehindert durch die Bundesrepublik gezogen und zahlreiche Verbrechen ausgeübt zu haben. Immer wieder berichten Medien, die Verfassungsschutzbehörden hätten in dieser Zeit zumindest über V-Spitzel Kontakt zu den NSU-Mitgliedern gehabt.
Was war bei der NSU die Rolle des Verfassungsschutzes?
Was war die Rolle der V-Spitzel?
Welche „Beihilfe“-handlungen von V-Spitzeln/des Verfassungsschutzes gegenüber der NSU sind bekannt?
Wo liegen die rechtlichen Grenzen für V-Spitzel und für den Verfassungsschutz?
Haben sich V-Spitzel und Verfassungsschutz strafbar gemacht?
Hätten die NSU-Straftaten verhindert werden können?

Die Teilnahme an diesem Vortrag ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung über die Buchungsplattform des KAV,
unter www.kav-seminare.de,
per Email an info@koelner.anwaltverein.de oder
per Fax an 0221-285602-21
wird aus organisatorischen Gründen freundlichst erbeten.

Eine gemeinsame Veranstaltung des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltsvereins und des Fördervereins des Instituts für Strafrecht und Strafprozeßrecht der Univeristät zu Köln

 

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